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Mietbedingungen SteirerCamper

Vertragsbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen.


1. Geschäftsbedingungen
1.1. Die Höhe des Mietpreises ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Mietpreisliste. Zusätzlich wird bei jeder Anmietung eine einmalige Servicepauschale von € 130,00 erhoben. Während der Hauptsaison beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage, während der Vor- & Nachsaison, sowie Wintersaison 3 Tage.
1.2. Das Mindestalter der Fahrer beträgt 23 Jahre und muss mindestens 3 Jahre im Besitz des in Österreich gültigen Führerscheins der Klasse „B“ sein. Eine Vorlage des Führerscheins sämtlicher Fahrer ist die Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeuges.
1.3. Für die Einhaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichts von 3500kg, sowie der maximalen Personenanzahl ist der Mieter verantwortlich. Kosten für Rücktransporte aufgrund von Überladung trägt der Mieter.
1.4. Im Mietpreis sind 350km pro Tag inbegriffen.
1.5. Während der Mietdauer können Schäden bis zu einem Betrag von € 100,- inklusive Mehrwertsteuer vom Mieter beglichen werden. Diese Kosten werden dem Mieter am Ende der Mietzeit nach Vorlage der Rechnung und Quittung erstattet. Reparaturen, die den Betrag von € 100,- übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Die Genehmigung kann nach vorheriger Absprache über Telefon, SMS oder E-Mail erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Vermieter keine Verantwortung für Hotelkosten, Mietwagengebühren oder ähnliche Ausgaben übernimmt.
1.6. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Es sind die Betriebsanleitungen sowie geltende Vorschriften und technische Normen zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere der Öl- und Kühlwasserstand sowie der Reifendruck, müssen regelmäßig überprüft werden. Unsere Fahrzeuge sind ausnahmslos Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet.
1.6.1. Folgende Handlungen sind strikt untersagt:
1.6.1.1. Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
1.6.1.2. Durchführung von Testfahrten
1.6.1.3. Ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung
1.6.1.4. Begehung von rechtswidrigen Handlungen, auch wenn sie lediglich nach den Gesetzen des jeweiligen Tatorts verboten sind
1.6.1.5. Gewerbliche Güterbeförderung
1.6.1.6. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
1.6.2. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für jegliche Schäden, die aus diesen verbotenen Aktivitäten resultieren. Außerdem vermieten wir unsere Wohnmobile NICHT für Übernachtungen im Rahmen von Motorsportveranstaltungen, Festivals oder Konzerten.


2. Zahlungsmodalitäten
2.1. Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % des gesamten Mietbetrags fällig. Der verbleibende Betrag kann entweder bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt per Überweisung beglichen werden oder bei Übernahme des Fahrzeugs in bar gezahlt werden.
2.2. Kraftstoffkosten, Mautgebühren, Parkgebühren, Camping- und Stellplatzgebühren sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafen gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss ebenso vollgetankt (Treibstoff und Ad-Blue Tank) zurückgegeben werden. Andernfalls werden Betankungskosten gemäß den Bestimmungen im Mietvertrag berechnet. Im Mietpreis sind die Kosten für Versicherungsschutz sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen bereits enthalten.
2.3. Sowohl der Tag der Fahrzeugübernahme als auch der Tag der Rückgabe gelten als ein Miettag, sofern das Fahrzeug fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird.
2.4. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Vorzeitige Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer führen nicht zu einer Reduzierung der festgelegten Miete.
2.5. Die gesetzliche Rechtsgeschäftsgebühr von 1 % ist auf den gesamten Mietpreis zu entrichten.


3. Kaution & Selbstbehalt
3.1. Die Kaution ist bei der Übernahme des Fahrzeugs in bar beim Vermieter zu hinterlegen; Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe des Mietfahrzeugs wird die Kaution zurückerstattet. Diese Rückerstattung entbindet den Mieter nicht von eventuellen Haftungsansprüchen des Vermieters in Bezug auf nicht gemeldete oder versteckte Schäden. Die Kaution für Reisemobile beläuft sich auf EUR 2.000,00.
3.2. Unser Wohnmobil ist mit einem Selbstbehalt von EUR 600,00 pro Schadensfall, Haftpflicht & Vollkaskoversichert. Die Versicherung ist im Mietpreis bereits inbegriffen.
3.3. Selbstbehalt pro Schadensfall: Haftpflichtschaden: EUR 600,00 Inventarschaden: hinterlegte Kaution Kaskoschaden: EUR 600,00
3.4. Ist die Schadenssumme geringer als der einbehaltene Betrag (bei Kasko-& Inventarschaden) wird nach erfolgter Reparatur der Restbetrag dem Mieter rückerstattet (kann auch erst Ende der Mietsaison sein). Selbstbehalt der Kaskoversicherung kann rückversichert werden.


4. Rücktritt & Storno
4.1. Bitte beachten Sie, dass es in Mietverträgen kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht gibt. Dennoch gewährt der Vermieter dem Mieter ein vertraglich festgelegtes Rücktrittsrecht gemäß den folgenden Bestimmungen. Im Fall eines Rücktritts von der verbindlichen Reservierung gelten die folgenden Stornogebühren:
bis 6 Wochen vor Übernahme = 30% der Gesamtkosten bis 2 Wochen vor Übernahme = 50% der Gesamtkosten innerhalb der letzten 2 Wochen vor Übernahme = 100% der Gesamtkosten
4.2. Falls das reservierte Fahrzeug aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses für den Vermieter (wie Unfall, Diebstahl, technische Probleme usw.) nicht verfügbar ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, durch die Rückerstattung sämtlicher bereits geleisteter Zahlungen jegliche Haftung als erledigt anzusehen. In solchen Situationen hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Ersatzleistungen gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.


5. Abholung, Übergabe & Rückgabe
5.1. Abholung und Übergabe:

Abholung von Montag bis Sonntag ab 15:00 nach telefonischer Terminvereinbarung. Das Wohnmobil wird sauber und vollgetankt (Diesel & AdBlue) übergeben. Erkennbare Mängel sowie das Inventar werden bei Übergabe notiert. Sollte dem Mieter weitere Mängel auffallen, sind diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, ansonsten kann bei Rückgabe vermutet werden, dass diese Schäden durch den Mieter entstanden sind. Die Gasanlage wird bei der Übergabe durch den Vermieter überprüft und der Mieter auf ihre Handhabung sowie auf die Vorschriften eingeschult. Aus Sicherheitsgründen muss sich jeder Fahrzeugmieter vor Inbetriebnahme der Gasanlage selbst überzeugen, dass die Verschraubungen des Verbindungsschlauches zur Gasflasche fest verschraubt ist.
5.2. Rückgabe:
Rückgabe von Montag bis Sonntag bis 10:00 nach telefonischer Terminvereinbarung im gereinigten, gewaschenen und vollgetankten Zustand. Der Abwasser- sowie der Fäkalientank müssen entleert werden.
5.3. Zusatzkosten
Bei Nichteinhaltung der Rückgabebedingungen werden folgende Mehrkosten von der Kaution abgezogen:

  • Betankungskosten (nicht vollgetankt): Dieselpreis + €30,00 Serviceaufwand
  • Verschmutzung innen od. außen: €150,00 
  • Mehrpreis Endreinigung bei Mitnahme eines Haustieres €120,00 
  • Reinigungsaufwand bei Rauchen im WM €200,00
  • Abwassertank nicht geleert: €50,00
  • Fäkalientank (WC) nicht geleert: €100,00 
  • Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden nach Schadenshöhe verrechnet.
  • Zusatzkilometer €0,40 /km
  • Bearbeitungsgebühr für eingehende Bußgelder, Gebühren, Maut, Strafen, Abgaben, usw. je Vorfall (Nachverrechnung) € 30,00

Das Rauchen im Wohnmobil ist strengstens verboten.